Kernleistung 01
Die Zustandsbewertung führt Unterlagen, Schadenhistorie und vereinbarte Untersuchungen zusammen. Feststellungen, Annahmen und offene Punkte werden getrennt ausgewiesen.
- Leistung
- Zustandsbewertung und Strangsanierungsplanung
- Ergebnis
- Vereinbarte Bewertungs- oder Planungsdokumentation
- Geltungsbereich
- Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserstränge
- Projektgebiet
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Der Befund kommt vor der Verfahrensentscheidung.
Baujahr, einzelne Schäden und ein vorhandenes Handwerkerangebot sind Hinweise, aber noch keine vollständige Entscheidungsgrundlage. Die Zustandsbewertung zeigt, was im vereinbarten Umfang belastbar bekannt ist und welche Prüfungen vor einer Planung noch fehlen.

- 01Geordnete Sichtung der verfügbaren Bestandsinformationen
- 02Dokumentation des vereinbarten Untersuchungsumfangs
- 03Einordnung der festgestellten Befunde und verbleibenden Unsicherheiten
- 04Benennung sinnvoller nächster Prüf- oder Planungsschritte
Unterlagen helfen. Fehlende Unterlagen werden sichtbar gemacht.
- Vorhandene Grundrisse und, soweit verfügbar, Strangschemata
- Bekannte Schäden, Reparaturen und bereits vorliegende Prüfberichte
- Ein vorhandenes Sanierungsangebot, sofern es Teil der Fragestellung ist
- Zugang zu den Bereichen, die im vereinbarten Untersuchungsumfang liegen
Ein Befund entscheidet über den Auftrag, der auf ihn folgt.
Deshalb ist nicht gleichgültig, wer ihn erhebt. Wird der Zustand von dem Betrieb festgestellt, der anschließend sanieren möchte, fallen Feststellung und Angebot in einer Hand zusammen. Das muss nicht in die Irre führen — prüfbar ist es für Sie trotzdem nicht.
- Der Befund und das Angebot entstehen im selben Termin.
- Was untersucht wird, richtet sich danach, was angeboten werden soll.
- Ein Verfahren, das der Betrieb nicht anbietet, taucht im Befund selten auf.
- „Kein Handlungsbedarf“ ist ein Ergebnis ohne Auftrag.
- Der Zustand wird festgestellt, bevor über den Umfang gesprochen wird.
- Der Untersuchungsumfang wird vorab vereinbart, nicht im Objekt entschieden.
- Jede Feststellung ist als belegt, angenommen oder offen ausgewiesen.
- „Kein Handlungsbedarf“ ist ein zulässiges Ergebnis.
Auch Strangsanierung24 kann bei erfolgreicher Vergabe vom ausführenden Betrieb vergütet werden; wirtschaftliche Neutralität behaupten wir deshalb nicht. Was sich unterscheidet, ist die Reihenfolge: Der Befund steht fest, bevor irgendein Betrieb ausgewählt ist — und jede Feststellung ist im Ergebnis zurückverfolgbar.
Fünf Schritte, und was davon im Objekt stattfindet.
Die häufigste Rückfrage vor einer Beauftragung ist nicht der Preis, sondern was tatsächlich passiert und wer wann da sein muss. Deshalb steht es hier.
- 01
Unterlagen sichten
vorab, ohne Objekttermin
Grundrisse, Strangschema, Wartungs- und Schadensnachweise, Protokolle früherer Untersuchungen. Aus dem, was vorliegt, ergibt sich die erste Karte des Systems — und die Liste dessen, was fehlt.
- 02
Objekt begehen
ein halber bis ein Tag je Objekt
Keller, Schächte, zugängliche Abschnitte und die vereinbarten Einheiten. Material, Zustand der sichtbaren Abschnitte, Leitungsführung, Dämmung, provisorische Reparaturen und tote Leitungsenden werden aufgenommen und fotografisch dokumentiert.
- 03
Innenzustand erfassen
abhängig von Strangzahl und Zugänglichkeit
Bei Abwasser und Regenwasser über Kamerabefahrung der vereinbarten Stränge. Bei Trinkwasser über die sichtbaren Abschnitte, vorhandene Analysen und, wo vereinbart, eine Öffnung an repräsentativer Stelle.
- 04
Befunde einordnen
im Anschluss an die Begehung
Jeder Befund wird einer von drei Kategorien zugeordnet: belegt, angenommen oder offen. Diese Trennung ist der Kern der Bewertung — sie verhindert, dass eine Vermutung später als Tatsache in einem Leistungsverzeichnis landet.
- 05
Ergebnis übergeben und erläutern
ein Termin, auf Wunsch in der Versammlung
Die Dokumentation wird übergeben und durchgesprochen, damit sie in einer Eigentümerversammlung oder gegenüber einem Beirat bestehen kann. Enthalten sind auch die Punkte, die für eine Entscheidung noch fehlen.
Drei Systeme, drei Befundlisten.
Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser lassen sich nicht mit denselben Mitteln beurteilen. Was am einen Strang festgestellt wird, sagt über die anderen nichts.
- Material und Bauzeit je Abschnitt, Materialwechsel im Haus
- Korrosion, Inkrustation und Querschnittsverengung
- Temperaturführung, Zirkulation und Stagnationsstrecken
- Tote Leitungsenden aus Umbauten
- Dämmzustand und Leitungsführung im Schacht
- Risse, Scherbenbildung und Muffenversatz
- Ablagerungen, Inkrustationen und Wurzeleinwuchs
- Gefälle, Unterbögen und stehendes Wasser
- Zustand der Anschlüsse und Übergabepunkte
- Frühere Reparaturen und deren Ausführung
- Zustand der innenliegenden Fallleitungen
- Dachabläufe, Notentwässerung und Übergabe an die Grundleitung
- Rückstaugefährdung bei Starkregen
- Verbindung zum Schmutzwassersystem, wo vorhanden
- Abschnitte, die bei früheren Sanierungen ausgelassen wurden
Zur Zustandsbewertung.
Für Sie kostenlos: kein Honorar, keine Bearbeitungsgebühr. Bezahlt werden wir bei erfolgreicher Vergabe vom ausführenden Betrieb; wirtschaftliche Neutralität behaupten wir deshalb nicht. Leistungsumfang, Ergebnis und Grenzen stehen vor der Beauftragung schriftlich fest, und prüfbar bleibt die Arbeit an etwas anderem: Zu jeder Position ist der Befund ausgewiesen, auf dem sie beruht.
Von der Anfrage bis zur Übergabe der Dokumentation liegen in der Praxis zwei bis sechs Wochen. Der Objekttermin selbst dauert je nach Größe einen halben bis einen ganzen Tag. Der größere Teil der Zeit geht für Terminabstimmung mit Bewohnern und für die Auswertung drauf, nicht für die Begehung.
Nur für die Einheiten, die im vereinbarten Umfang liegen. Für die Beurteilung eines Strangs genügen in der Regel wenige repräsentative Wohnungen plus Keller und Schächte; alle Einheiten zu begehen, ist selten nötig und erzeugt vor allem Terminaufwand.
Das ist der Normalfall im Bestand, kein Ausschlussgrund. Fehlende Unterlagen verschieben Aufwand in die Begehung und erhöhen die Zahl der Punkte, die zunächst als Annahme statt als Beleg im Ergebnis stehen. Beides wird ausgewiesen, statt es zu überspielen.
Nein. Eine Zustandsbewertung ist die Grundlage für eine Sanierungsentscheidung, kein Beweismittel für ein Gerichts- oder Versicherungsverfahren. Für ein Gutachten mit Beweiskraft braucht es einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen; wo das der richtige Weg ist, sagen wir es.
Nein. Es kommt regelmäßig vor, dass die Bewertung ergibt: Der Zustand trägt noch, eine Maßnahme ist in den nächsten Jahren nicht erforderlich, und beobachtet werden sollte nur ein bestimmter Abschnitt. Auch das ist ein Ergebnis — und es ist eines, das eine Eigentümerversammlung entlastet.
- Leistung
- Zustandsbewertung und Planung
- Projektgebiet
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Ergebnis
- Vereinbarte Zustandsdokumentation
- Nicht enthalten
- Bauausführung und Notdienst
Zuerst die richtige Bewertungsfrage festlegen.
Nennen Sie Objekt, Leitungsart und Anlass. Im nächsten Schritt wird geklärt, welche Grundlagen und welcher Untersuchungsumfang erforderlich sind.
