Kernleistung 02

Die Strangsanierungsplanung übersetzt den bewerteten Bestand in Varianten, Sanierungsumfang und vereinbarte Planungsunterlagen. Damit entscheiden Sie vor der Bauvergabe über eine beschriebene Leistung statt nur über einen Angebotspreis.

Leistung
Zustandsbewertung und Strangsanierungsplanung
Ergebnis
Vereinbarte Bewertungs- oder Planungsdokumentation
Geltungsbereich
Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserstränge
Projektgebiet
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Nicht das Verfahren zuerst. Zuerst der Befund.

Erst wenn Bestand, Planungsziel, Randbedingungen und zulässiger Einsatzbereich geklärt sind, lässt sich eine Variante fachlich einordnen. Pauschale Verfahrens-, Kosten- oder Einsparversprechen sind nicht Teil der Leistung.

Planungsziel
Welche Entscheidung oder weitere Beauftragung soll vorbereitet werden?
Bestandsgrundlage
Welche Unterlagen und Befunde dürfen für die Planung verwendet werden?
Schnittstellen
Welche Gebäude-, Nutzer- oder Gewerkeanforderungen müssen berücksichtigt werden?
Ausgabetiefe
Welche Unterlagen und Erläuterungen sind ausdrücklich geschuldet?

Geschuldet wird nur, was im Angebot steht.

  1. 01Variantenvergleich für die betroffenen Leitungen und Stränge
  2. 02Objektbezogener Sanierungsumfang mit benannten Schnittstellen
  3. 03Kostenrahmen und Bauabschnittsplanung, soweit vereinbart
  4. 04Leistungsverzeichnis oder weitere Vergabeunterlagen, soweit beauftragt
  5. 05Dokumentierte Annahmen, Grenzen und offene Entscheidungen

Wer das Verfahren vorgibt, hat die Vergabe schon entschieden.

Ein Leistungsverzeichnis mit Produktnamen darin lässt sich anschließend nicht mehr vergleichen: Entweder kalkulieren alle dasselbe System, oder ein Bieter bietet ein „gleichwertiges“ an, dessen Gleichwertigkeit niemand mehr beurteilen kann.

Eigenschaft statt Produktname
Ausgeschrieben werden Anforderungen — Nennweitenbereich, Zulassung, Wanddicke, Aushärtung, Nachweisverfahren. Welches System sie erfüllt, entscheidet der Bieter und nicht das Verzeichnis.
Alle vier Verfahren im Vergleich
Konventioneller Austausch, Schlauchliner, Kurzliner und Sprühverfahren werden für Ihre Stränge gegeneinandergestellt — auch die, die im Umkreis niemand anbietet. Ein Betrieb vergleicht in der Regel nur, was er selbst ausführt.
Kein System im Programm
Strangsanierung24 vertreibt keine Sanierungssysteme und ist an kein Herstellerprogramm gebunden. Es gibt damit kein Verfahren, das aus dem Verzeichnis heraus bevorzugt werden müsste.
Das Verzeichnis gehört Ihnen
Sie können damit jeden Betrieb anfragen, auch einen, der nicht vorgeschlagen wurde. Den Bauvertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb Ihrer Wahl.

Fünf Schritte bis zur beschlussfähigen Vorlage.

Der Preis einer Sanierung entscheidet sich hier, nicht in der Verhandlung. Was im Leistungsverzeichnis fehlt, wird später als Nachtrag beauftragt — zu einem Zeitpunkt, an dem der Bau schon läuft und kein Wettbewerb mehr besteht.

  1. 01

    Randbedingungen festhalten

    Objektnutzung, Bauzeitfenster, Zugänglichkeit, Belegung, vorhandene Sanierungsabschnitte, Schadstoffverdacht. Diese Punkte entscheiden mit darüber, welches Verfahren überhaupt in Betracht kommt.

  2. 02

    Verfahren gegeneinanderstellen

    Für die konkreten Stränge wird geprüft, welche der vier Wege technisch tragen — konventioneller Austausch, Schlauchliner, Kurzliner, Sprühverfahren — und was jeder an Eingriff, Bauzeit, Nutzungseinschränkung und erwarteter Nutzungsdauer bedeutet.

  3. 03

    Umfang schneiden

    Welche Stränge, welche Abschnitte, welche Abzweige, welche Wiederherstellung. Der Schnitt ist der größte Hebel auf den Preis und zugleich die Stelle, an der Angebote am häufigsten auseinandergehen.

  4. 04

    Leistungsverzeichnis erstellen

    Position für Position, mit Mengen und Ausführungsvorgaben. Erst wenn alle Bieter dasselbe Verzeichnis kalkulieren, sind ihre Preise vergleichbar — vorher vergleicht man Beschreibungen, nicht Kosten.

  5. 05

    Beschlussvorlage aufbereiten

    Für WEG und Beirat wird das Ergebnis so aufbereitet, dass darüber abgestimmt werden kann: Gegenstand, Grundlage, Varianten, Kostenrahmen, Zeitplan und die ausdrückliche Abgrenzung dessen, was nicht beschlossen wird.

Woran ein Leistungs­verzeichnis meistens scheitert.

Nicht am Preis der Rohrleistung. An dem, was drumherum nicht beschrieben ist. Jeder dieser Punkte taucht später wieder auf — dann als Nachtrag.

  • Wiederherstellung: Fliesen, Putz, Malerarbeiten — häufig der größte Kostenblock und oft nur als Position „nach Aufwand“ enthalten.
  • Abzweige in die Wohnungen: mitsaniert oder nicht, und bis wohin genau.
  • Dämmung nach dem Einbau, inklusive Nachweis.
  • Spülung, Druckprüfung und Inbetriebnahme nach Regelwerk.
  • Ersatzversorgung während der Bauzeit und deren Betrieb.
  • Entsorgung, Container, Gerüst und Schlüsselorganisation.
  • Umgang mit Schadstoffbefunden, die erst beim Öffnen auftreten.
  • Dokumentation für die Bestandsakte nach Abnahme.

Die Planungsleistung ist für Sie kostenlos. Leistungsumfang, Ergebnis und Grenzen stehen vor Beginn schriftlich fest. Das Leistungsverzeichnis gehört Ihnen: Sie können damit jeden weiteren Betrieb anfragen, auch einen, der nicht vorgeschlagen wurde.

Genau dann besonders. Ein einzelnes Angebot beschreibt einen Umfang, den niemand unabhängig festgelegt hat. Ohne gemeinsame Grundlage lässt sich weder beurteilen, ob der Umfang zu groß oder zu klein ist, noch ein zweites Angebot dagegenstellen.

Für das Konzept mit Variantenvergleich zwei bis vier Wochen nach Vorliegen der Zustandsbewertung, für Leistungsverzeichnis und Einholung der Angebote weitere vier bis acht Wochen. Größenordnungen aus der Praxis, keine Zusage — der Terminplan für Ihr Objekt entsteht mit dem Konzept.

Ja. Sie können jederzeit einen eigenen Betrieb hinzunehmen oder ausschließlich mit ihm arbeiten. Das Leistungsverzeichnis ist dann die Grundlage, auf der er kalkuliert — und die Grundlage, an der sich seine Leistung später messen lässt.

Der Leistungsumfang wird objektbezogen vereinbart und schriftlich festgehalten, nicht über Leistungsphasen pauschaliert. Was geschuldet ist, welches Dokument am Ende vorliegt und was ausdrücklich nicht enthalten ist, steht vor Beginn fest.

Leistung
Zustandsbewertung und Planung
Projektgebiet
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Ergebnis
Im Angebot benannte Planungsunterlagen
Leistungsgrenze
Keine Bau- oder Montageleistung

Den benötigten Planungsumfang schriftlich abgrenzen.

Ein vorhandenes Sanierungsangebot, Grundriss oder Strangschema kann die Einordnung unterstützen. Unterlagen können nach dem Erstkontakt per E-Mail folgen.

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