Angebot einordnen

Ein vorhandenes Sanierungsangebot kann Ausgangspunkt einer Zustandsbewertung oder Planung sein. Gegenstand, Prüftiefe und Ergebnis werden vorab schriftlich vereinbart. Bewertung und Planung sind für Sie kostenlos.

Leistung
Zustandsbewertung und Strangsanierungsplanung
Ergebnis
Vereinbarte Bewertungs- oder Planungsdokumentation
Geltungsbereich
Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserstränge
Projektgebiet
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Zuerst verstehen, was angeboten wurde.

Eine Einordnung verspricht weder einen niedrigeren Preis noch ein anderes Verfahren. Sie kann nur die im Auftrag benannten Fragen auf Basis der verfügbaren Unterlagen bearbeiten.

Leistungsumfang
Welche Leistungen, Leitungsbereiche und Schnittstellen sind im Angebot tatsächlich beschrieben?
Grundlagen
Auf welche Unterlagen, Untersuchungen und Annahmen stützt sich das Angebot?
Offene Punkte
Welche für die Entscheidung relevanten Fragen bleiben unbeantwortet?
Nächster Schritt
Ist zuerst eine Zustandsbewertung oder ein definierter Planungsauftrag erforderlich?

Umfang und Ergebnis

Die Einordnung folgt einem vorab vereinbarten Prüfmaßstab.

Sie erhalten eine vereinbarte Bewertungs- oder Planungsleistung mit definiertem Ergebnis. Was geprüft wird, welche Grundlagen nötig sind und wo die Grenzen liegen, steht vor der Beauftragung fest.

Leistung
Zustandsbewertung und Planung
Projektgebiet
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Prüfmaßstab
Schriftlich vereinbarte Fragestellung
Ergebnis
Vereinbarte Dokumentation, keine Preisgarantie

Formulierungen, die den Umfang offenlassen.

Jede dieser Zeilen steht regelmäßig in Sanierungsangeboten. Jede bedeutet dasselbe: Was hier gemeint ist, wird später bestimmt — zu einem Zeitpunkt, an dem der Bau läuft und kein Wettbewerb mehr besteht.

„Wiederherstellung nach Aufwand“
Der größte Kostenblock ist nicht kalkuliert. Fliesen, Putz und Malerarbeiten machen bei einem konventionellen Austausch oft mehr aus als die Rohrleistung selbst. Ohne Mengenansatz ist die Angebotssumme keine Aussage über den Endpreis.
„Stränge im Objekt“
Wie viele, welche, über wie viele Geschosse? Ohne Zählung und Zuordnung lässt sich weder prüfen noch vergleichen. Zwei Angebote mit derselben Formulierung können unterschiedlich viele Stränge meinen.
„inklusive erforderlicher Nebenarbeiten“
Erforderlich nach wessen Einschätzung? Diese Formulierung verschiebt die Definition auf den Auftragnehmer und macht jede Abweichung zur Auslegungsfrage.
„Abzweige nach Erfordernis“
Ob die Anschlussleitungen in die Wohnungen mitsaniert werden und bis wohin, ist einer der größten Preisunterschiede zwischen zwei Angeboten. Er gehört beziffert, nicht offengelassen.
„Pauschalpreis für das Gesamtobjekt“
Klingt nach Sicherheit, ist aber nur dann eine, wenn der Umfang exakt beschrieben ist. Ist er es nicht, ist die Pauschale ein Risikoaufschlag zu Ihren Lasten — oder eine Einladung zum Nachtrag.
Kein Abschnitt zu Ausschlüssen
Jedes belastbare Angebot benennt, was nicht enthalten ist. Fehlt dieser Abschnitt, ist die Abgrenzung nicht vergessen worden — sie ist offengehalten.
Keine Angabe zu Spülung, Druckprüfung, Inbetriebnahme
Diese Leistungen sind nach Regelwerk geschuldet und kosten Geld. Stehen sie nicht im Angebot, sind sie entweder nicht eingerechnet oder werden nicht erbracht. Beides sollten Sie vorher wissen.
Keine Aussage zum Verfahren
Konventioneller Austausch, Schlauchliner, Kurzliner und Sprühverfahren unterscheiden sich in Eingriff, Bauzeit und erwarteter Nutzungsdauer erheblich. Ein Angebot ohne benanntes Verfahren beschreibt kein Ergebnis.

Die Einordnung eines vorliegenden Angebots ist Teil der kostenlosen Bewertungs- und Planungsleistung. Was geprüft wird und welches Ergebnis Sie erhalten, steht vor der Beauftragung schriftlich fest.

Nicht seriös, solange der Umfang nicht feststeht — und das ist der Kern des Problems. Ein Preis ohne beschriebenen Umfang lässt sich mit nichts vergleichen. Sinnvoll prüfbar ist deshalb zuerst, was das Angebot beschreibt und was es offenlässt. Erst danach wird die Zahl zu einer Information.

Fast immer, weil sie unterschiedliche Dinge beschreiben: andere Strangzahl, andere Wiederherstellungstiefe, andere Behandlung der Abzweige, ein anderes Verfahren. Erst wenn alle drei auf demselben Leistungsverzeichnis kalkulieren, sagt der Preisunterschied etwas über den Anbieter aus statt über die Beschreibung.

Dann ist eine Einordnung immer noch sinnvoll, aber der Hebel ist kleiner. Was sich dann noch klären lässt: Welche Leistungen sind geschuldet, welche Nachträge wären berechtigt, worauf ist bei der Abnahme zu achten und welche Dokumentation können Sie verlangen. Für die Preisfrage ist es zu diesem Zeitpunkt zu spät.

Wir empfehlen die, deren Angebot auf gemeinsamer Grundlage am besten abschneidet — und Sie sehen alle eingegangenen Angebote im Original, also auch die, die wir nicht empfehlen. Das vorliegende Angebot Ihres bisherigen Anbieters können Sie jederzeit mit hineinnehmen; das Leistungsverzeichnis gehört Ihnen.

Das vorhandene Angebot als Teil der Ausgangslage benennen.

Im Kontaktformular genügt zunächst eine kurze Beschreibung. Das Dokument kann anschließend per E-Mail angefordert und einem möglichen Auftrag zugeordnet werden.

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