Wissen
Die Begriffe, die in Angeboten, Modernisierungsankündigungen und Beschlussvorlagen vorkommen — jeweils im ersten Satz erklärt, ohne Umweg.
Bauteile
- Fallleitungauch: Abwasser-Fallstrang, Fallstrang, Schmutzwasserfallleitung
- Die Fallleitung führt Abwasser drucklos im freien Gefälle nach unten zur Grundleitung. Weil kein Druck anliegt, zeigt sich ein Schaden meist erst als Feuchtigkeit, Geruch oder Rückstau statt als sichtbarer Austritt. Abwasser-Fallstränge
- Grundleitung
- Die Grundleitung ist der waagerechte Abwasserabschnitt unterhalb der Kellersohle oder im Erdreich bis zum öffentlichen Kanal. Sie gehört nicht zum Strang, entscheidet aber mit darüber, ob eine Strangsanierung den Schaden tatsächlich behebt. Abwasser-Fallstränge
- Installationsschachtauch: Steigschacht, Rohrschacht
- Der Installationsschacht ist der senkrechte Hohlraum im Gebäude, in dem die Stränge geführt werden. Sein Zuschnitt bestimmt, ob für eine Sanierung Wände geöffnet werden müssen und wie stark Bewohner davon betroffen sind. Leitungsarten im Vergleich
- Regenfallleitungauch: Regenwasserfallleitung, Regenstrang
- Die Regenfallleitung führt Niederschlag vom Dach nach unten in die Grundleitung oder Versickerung. Sie verläuft oft im selben Schacht wie die Abwasserleitung, wird bei Sanierungen aber regelmäßig übersehen. Regenwasserleitungen
- Steigleitungauch: Trinkwasser-Steigleitung, Steigstrang
- Die Steigleitung führt Trinkwasser unter Druck vom Hausanschluss nach oben zu den einzelnen Etagen. Sie steht dauerhaft unter Betriebsdruck, weshalb eine Undichtigkeit sofort als Wasseraustritt sichtbar wird. Trinkwasser-Steigleitungen
- Strangauch: Leitungsstrang, Rohrstrang
- Ein Strang ist eine senkrechte Leitung, die durch alle Geschosse eines Gebäudes verläuft und die übereinanderliegenden Nutzungseinheiten anschließt. Weil ein Strang mehrere Wohnungen gleichzeitig versorgt, betrifft jeder Eingriff daran immer mehr als eine Partei. Was ist eine Strangsanierung?
Verfahren
- Grabenlose Sanierungauch: Rohrinnensanierung, Sanierung ohne Aufstemmen
- Grabenlos heißt, dass das Rohr von innen saniert wird, ohne es freizulegen. Der Oberbegriff umfasst Schlauchliner, Kurzliner und Sprühverfahren; bei Trinkwasserleitungen ist er in Deutschland praktisch ohne Bedeutung. Verfahren im Vergleich
- Konventionelle Sanierungauch: Rohraustausch, Offene Sanierung
- Bei der konventionellen Sanierung wird das alte Rohr freigelegt, ausgebaut und durch ein neues ersetzt. Es ist das einzige Verfahren, das bei Trinkwasserleitungen uneingeschränkt infrage kommt, und zugleich das mit dem größten Eingriff in die Bausubstanz. Konventionelle Sanierung
- Kurzlinerauch: Partliner, Teilstücksanierung
- Der Kurzliner saniert einen begrenzten Rohrabschnitt von wenigen Dezimetern bis Metern, statt den gesamten Strang zu erneuern. Er eignet sich für einzelne, klar lokalisierte Schadstellen, nicht für flächigen Verschleiß. Kurzlinerverfahren
- Schlauchlinerauch: Inliner, Inlinerverfahren, Schlauchlining
- Beim Schlauchliner wird ein harzgetränkter Gewebeschlauch in das vorhandene Rohr eingezogen und aushärten gelassen, sodass im Altrohr ein neues, eigenständiges Rohr entsteht. Das Verfahren kommt bei Abwasser- und Regenwasserleitungen zum Einsatz und setzt voraus, dass das Altrohr durchgängig und maßhaltig ist. Inlinerverfahren
- Sprühverfahrenauch: Rohrinnenbeschichtung, Beschichtungsverfahren
- Beim Sprühverfahren wird eine Beschichtung von innen auf die gereinigte Rohrwand aufgetragen. Sie legt sich als Schicht auf das Altrohr, ersetzt dessen Tragfähigkeit aber nicht — das Altrohr bleibt das tragende Bauteil. Sprühverfahren
Zustand und Schäden
- Bleileitung
- Bleileitungen sind Trinkwasserleitungen aus Blei, die überwiegend in Gebäuden mit Baujahr vor 1973 vorkommen. Nach § 17 Absatz 2 der Trinkwasserverordnung dürfen Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen nicht mehr betrieben werden; die Frist zur Entfernung lief am 12. Januar 2026 ab. Rohrmaterialien im Bestand
- Inkrustationauch: Ablagerung, Verockerung
- Inkrustation ist die Ablagerung von Korrosionsprodukten und Kalk an der Rohrinnenwand. Sie verengt den Querschnitt, senkt den Durchfluss und ist ein typischer Grund für nachlassenden Druck an oberen Etagen. Rohrmaterialien im Bestand
- Kamerabefahrungauch: TV-Inspektion, Rohrkamera, Kanal-TV
- Bei der Kamerabefahrung wird eine Kamera durch die Leitung geführt und der Zustand der Rohrinnenwand aufgezeichnet. Ohne sie ist bei Abwasser- und Regenwasserleitungen keine belastbare Aussage über den Sanierungsbedarf möglich. Zustandsbewertung
- Korrosion
- Korrosion ist die chemische Zersetzung des Rohrwerkstoffs von innen oder außen. Bei verzinktem Stahl führt sie zu Ablagerungen, Querschnittsverengung und Rostwasser, bei Guss zur Ausdünnung der Rohrwand. Rohrmaterialien im Bestand
- Rückstau
- Rückstau ist das Zurückdrücken von Abwasser aus der Leitung in das Gebäude, wenn der Abfluss nicht mehr aufnehmen kann. Er tritt bei Verstopfung, bei überlasteter Regenentwässerung und bei Starkregen auf. Regenwasserleitungen
- Stagnationauch: Stagnationswasser
- Stagnation ist stehendes Wasser in einer Trinkwasserleitung, die längere Zeit nicht genutzt wurde. Sie begünstigt mikrobielles Wachstum und ist deshalb ein Thema bei Leerstand und bei überdimensionierten Leitungen. Trinkwasser-Steigleitungen
- Zustandsbewertungauch: Bestandsaufnahme, Zustandserfassung
- Die Zustandsbewertung stellt fest, in welchem Zustand die Leitungen tatsächlich sind, und trennt dabei Belegtes von Angenommenem und Offenem. Sie ist die Grundlage jeder Entscheidung über Umfang und Verfahren — ohne sie beschreibt ein Angebot einen Umfang, den niemand geprüft hat. Zustandsbewertung
Planung und Vergabe
- Abnahme
- Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht. Sie löst den Beginn der Gewährleistungsfrist aus und verschiebt die Beweislast für Mängel auf den Auftraggeber. Projektablauf
- Abzweigauch: Anschlussleitung, Stichleitung
- Der Abzweig ist die Verbindung vom Strang in die einzelne Wohnung. Ob Abzweige mitsaniert werden, ist einer der häufigsten Gründe, warum zwei Angebote nicht vergleichbar sind. Sanierungsangebot prüfen
- Bauüberwachungauch: Objektüberwachung, Bauleitung
- Die Bauüberwachung prüft während der Ausführung, ob geliefert wird, was vereinbart wurde. Sie ist von der Bauleitung des ausführenden Betriebs zu unterscheiden: Die eine vertritt den Auftraggeber, die andere den Auftragnehmer. Ausführung und Netzwerk
- Bestandsunterlagenauch: Bestandspläne, Strangschema
- Bestandsunterlagen sind Pläne, Schemata und Nachweise, die den heutigen Zustand der Installation dokumentieren — Grundrisse, Strangschema, Wartungs- und Schadensnachweise. Fehlen sie, muss der Bestand aufgenommen werden, was Zeit und Kosten in die Bewertung verschiebt. Unterlagen-Checkliste
- Leistungsverzeichnisauch: LV, Leistungsbeschreibung
- Das Leistungsverzeichnis beschreibt Position für Position, welche Leistung in welcher Menge und Ausführung erbracht werden soll. Erst wenn alle Bieter dasselbe Leistungsverzeichnis kalkulieren, sind ihre Preise vergleichbar. Sanierungsplanung
- Nachtragauch: Nachtragsangebot
- Ein Nachtrag ist eine Leistung, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten war und während der Ausführung hinzukommt. Häufige Nachträge sind fast immer ein Zeichen dafür, dass der Umfang vorher nicht sauber ermittelt wurde. Sanierungsangebot prüfen
- Sanierungskonzept
- Das Sanierungskonzept stellt die möglichen Verfahren für das konkrete Objekt gegenüber und begründet, welcher Weg wirtschaftlich und technisch trägt. Es enthält den Variantenvergleich, den geschnittenen Umfang und die Punkte, die noch offen sind. Sanierungsplanung
- Variantenvergleich
- Der Variantenvergleich rechnet mehrere Sanierungswege für dasselbe Objekt gegeneinander — nach Eingriff, Bauzeit, Nutzungseinschränkung, Kosten und erwarteter Nutzungsdauer. Ohne ihn ist der gewählte Weg eine Setzung, keine Entscheidung. Verfahren im Vergleich
Recht und Beschluss
- Beschlusskompetenz
- Die Beschlusskompetenz ist die Befugnis der Eigentümerversammlung, über eine Maßnahme überhaupt zu entscheiden. Für Erhaltung folgt sie aus § 19 WEG, für bauliche Veränderungen aus § 20 WEG; fehlt sie, ist der Beschluss anfechtbar oder nichtig. Beschluss in der WEG
- Duldungspflicht
- Die Duldungspflicht verpflichtet Mieter, Arbeiten in der Wohnung hinzunehmen. Bei Erhaltungsmaßnahmen gilt sie nach § 555a BGB unmittelbar, bei Modernisierungen nach § 555d BGB und nur nach ordnungsgemäßer Ankündigung. Mieter, Duldung und Recht
- Erhaltungsmaßnahmeauch: Instandhaltung, Instandsetzung
- Eine Erhaltungsmaßnahme hält den vertragsgemäßen Zustand aufrecht oder stellt ihn wieder her, ohne den Gebrauchswert zu erhöhen. Mieter müssen sie nach § 555a Absatz 1 BGB dulden; eine Mieterhöhung lässt sich daraus nicht ableiten. Mieter, Duldung und Recht
- Erhaltungsrücklageauch: Instandhaltungsrücklage
- Die Erhaltungsrücklage ist das angesparte Vermögen einer Wohnungseigentümergemeinschaft für künftige Erhaltungsmaßnahmen. Reicht sie für eine Strangsanierung nicht aus, muss die Gemeinschaft über eine Sonderumlage oder ein Darlehen mitbeschließen. Beschluss in der WEG
- Gemeinschaftseigentum
- Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Gebäudeteile, die nicht im Sondereigentum stehen — bei Leitungen in aller Regel alles bis zur Abzweigung in die einzelne Wohnung. Über deren Sanierung entscheidet die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Beschluss in der WEG
- Mietminderung
- Die Mietminderung setzt die Miete für die Dauer eines Mangels herab, der die Tauglichkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigt (§ 536 BGB). Bei Erhaltungsmaßnahmen kann sie greifen; bei angekündigten Modernisierungen ist sie nach § 536 Absatz 1a BGB für drei Monate ausgeschlossen. Mieter, Duldung und Recht
- Modernisierungsankündigung
- Die Modernisierungsankündigung informiert Mieter nach § 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn in Textform über Art, Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung. Eine unvollständige Ankündigung setzt die Frist nicht in Gang. Mieter, Duldung und Recht
- Modernisierungsmaßnahme
- Eine Modernisierungsmaßnahme erhöht den Gebrauchswert, verbessert die Wohnverhältnisse dauerhaft oder spart Energie beziehungsweise Wasser ein. Sie ist nach § 555c BGB anzukündigen und kann nach § 559 BGB anteilig auf die Miete umgelegt werden. Mieter, Duldung und Recht
Ein Begriff steht im Angebot, aber der Umfang bleibt unklar?
Schildern Sie die Ausgangslage mit Objektart, Leitungsart und dem, was Ihnen vorliegt. Aus den Unterlagen lässt sich einordnen, was der Begriff im konkreten Fall bedeutet und welche Angabe dafür noch fehlt.
