Grundlagen

Eine begriffliche Orientierung: bewusst getrennt nach Bestand, Planung und späterer Bauausführung.

Kurz gesagt

Eine Strangsanierung ist die Erneuerung oder Instandsetzung der geschossübergreifenden Trinkwasser- und Abwasserleitungen eines Gebäudes. Weil ein Strang mehrere Wohnungen übereinander versorgt, ist sie keine Einzelmaßnahme in einer Wohnung, sondern ein Eingriff, der Bewohner, Betrieb und Budget gleichzeitig betrifft.

Der schwierige Teil ist selten die Technik, sondern die Reihenfolge. Wer zuerst ein Angebot einholt und danach fragt, was eigentlich saniert werden muss, vergleicht Preise für einen Umfang, den niemand definiert hat. Deshalb steht am Anfang die Frage, was über den Zustand der Leitungen belegt ist und was bisher nur vermutet wird.

Zustandsbewertung ansehen

Fünf Begriffe, die immer wieder vermischt werden.

Strang
Ein Strang ist ein geschossübergreifender Leitungsverlauf innerhalb eines Gebäudes. Trinkwasser wird über Steigleitungen nach oben verteilt, Abwasser läuft über Fallstränge nach unten ab. Beide verlaufen meist in Schächten, Wänden oder Vorwandinstallationen und versorgen mehrere Wohnungen übereinander.
Strangsanierung
Als Strangsanierung wird die Erneuerung oder Instandsetzung dieser geschossübergreifenden Leitungen bezeichnet: im Unterschied zur Reparatur einer einzelnen Schadstelle und im Unterschied zur Sanierung einer einzelnen Wohnung. Weil ein Strang mehrere Einheiten versorgt, betrifft die Maßnahme immer mehrere Parteien gleichzeitig.
Zustandsbewertung
Die Zustandsbewertung ordnet den vereinbarten Untersuchungsumfang, die verfügbaren Bestandsinformationen, die festgestellten Befunde und die verbleibenden Unsicherheiten. Sie beantwortet die Frage, was über den Zustand der Leitungen tatsächlich bekannt ist und was dafür noch fehlt.
Strangsanierungsplanung
Die Planung übersetzt einen bestätigten Auftrag in objektbezogene Unterlagen: Umfang, Randbedingungen, Schnittstellen zu anderen Gewerken und die Grundlage, auf der später Angebote eingeholt und verglichen werden können.
Bauausführung
Montage, Rückbau und Wiederherstellung sind ein eigener Leistungsbereich mit eigener Beauftragung. Sie gehören nicht zur Zustandsbewertung und nicht zur Planung.

Trinkwasser steigt, Abwasser fällt.

Die drei Systeme unterscheiden sich in Führung, Belastung und Regelwerk. Für die Entscheidung heißt das: Ein Befund an einem System sagt nichts über die anderen aus.

Trinkwasser

Steigleitungen

Kaltwasser, Warmwasser und Zirkulation. Neben dem baulichen Zustand sind die für das konkrete System geltenden Hygiene- und Verwendungsanforderungen zu prüfen.

Im Umfang

  • Kaltwasserleitungen im vereinbarten Objektbereich
  • Warmwasser- und Zirkulationsleitungen
  • Vereinbarte Wohnungsanschlussleitungen
  • Vorliegende Befunde, Analysen und Schadensmeldungen

Nicht im Umfang: Gas-, Löschwasser- und Sprinklerleitungen sowie Hygieneprüfungen nach TrinkwV, die ein akkreditiertes Labor durchführt.

Abwasser

Fallstränge

Schmutzwasser-Fallstränge samt vereinbarten Anschluss- und Übergabebereichen. Welche Verfahren infrage kommen, hängt vom Befund und den technischen Randbedingungen ab.

Im Umfang

  • Vereinbarte Fallstränge über die Geschosse
  • Anschluss- und Übergabebereiche im vereinbarten Umfang
  • Vorliegende Kamerabefahrungen und Schadensmeldungen
  • Zugänglichkeit von Schächten und Revisionsöffnungen

Nicht im Umfang: Rohrreinigung, Reparatur, Notdienst und die Bauausführung selbst.

Regenwasser

Regenfallleitungen

Dachabläufe, innenliegende Regenfallleitungen und die Übergabe an die Grundstücksentwässerung, soweit diese Bereiche ausdrücklich vereinbart sind.

Im Umfang

  • Innenliegende Regenfallleitungen über die Geschosse
  • Dachabläufe und Anschlusspunkte im vereinbarten Umfang
  • Übergabe an Grundleitung, Rückhaltung oder Versickerung
  • Vorliegende Befunde zu Rückstau und Überlastung

Nicht im Umfang: Dachabdichtung, Dachrinnenreinigung und die Bemessung einer neuen Entwässerungsanlage.

In welcher Reihenfolge entschieden wird.

Jeder Schritt beantwortet eine eigene Frage. Wird einer übersprungen, verschiebt sich das Risiko nur nach hinten.

  1. 01

    Anlass

    Ein Schaden tritt wiederholt auf, ein Angebot liegt vor oder eine Eigentümerentscheidung steht an. Der Anlass sagt noch nichts über den Sanierungsbedarf aus: er begründet nur, dass geprüft werden sollte.

  2. 02

    Grundlagen ordnen

    Bestandspläne, Strangschemata, Schadensmeldungen und frühere Untersuchungen werden zusammengetragen. Was fehlt, wird benannt statt geschätzt.

  3. 03

    Zustand bewerten

    Im vereinbarten Umfang wird der Zustand eingeordnet. Das Ergebnis trennt Feststellungen von Annahmen und weist offene Punkte aus.

  4. 04

    Umfang planen

    Erst auf dieser Grundlage wird festgelegt, welcher Sanierungsumfang geplant wird und welche Randbedingungen dabei gelten.

  5. 05

    Ausführung beauftragen

    Mit vergleichbaren Unterlagen lassen sich Angebote einholen und bewerten. Die Ausführung ist ein getrennter Auftrag an einen ausführenden Betrieb.

Reparatur, Teilsanierung, Strangsanierung, Vollsanierung.

Die vier Begriffe beschreiben unterschiedlich große Eingriffe. Welcher davon in einem Gebäude angemessen ist, ergibt sich aus der Bewertung, nicht aus dem Begriff.

Reparatur
Behebt eine einzelne Schadstelle. Sinnvoll bei einem punktuellen Ereignis, ohne Aussage über den übrigen Leitungsverlauf.
Teilsanierung
Erneuert einzelne Abschnitte oder einzelne Stränge. Der Rest des Systems bleibt im Bestand: der Übergang zwischen alt und neu muss geplant werden.
Strangsanierung
Betrifft geschossübergreifende Leitungen und damit mehrere Einheiten. Ablauf, Zugang zu Wohnungen und Bauzeit sind Teil der Planung.
Vollsanierung
Erneuert die Installation eines Gebäudes weitgehend, häufig zusammen mit weiteren Gewerken. Der größte Eingriff, meist mit eigener Projektorganisation.

Was oft gefragt wird.

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Strangsanierung24 übernimmt Anfrage, Leistungsabgrenzung und Projektkoordination für Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserleitungen. Technische Fachleistungen können durch benannte Spezialisten in unserem Auftrag erbracht werden. Umfang, Leistungserbringer, Verantwortlichkeit, Ergebnisdokument und Grenzen stehen vor der Beauftragung im Angebot.

Nein. Strangsanierung24 führt keine Bau- oder Montagearbeiten aus. Die Ausführung übernimmt eine Fachfirma. Wer Vertragspartner ist und wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind, wird vor der Beauftragung schriftlich benannt.

Ein Handwerksbetrieb bewertet die Aufgabe aus Sicht seiner Ausführung. Eine vorgelagerte Zustandsbewertung und Planung klärt zuerst, was im vereinbarten Umfang belegt ist, welcher Sanierungsumfang erforderlich sein kann und welche Prüfungen vor einer Vergabe noch offen sind. Das ist keine pauschale Kritik am Handwerk, sondern eine saubere Reihenfolge von Planung und Ausführung.

Eignung für das Verfahren, erforderliche Nachweise, Erfahrung im Bestand und Verfügbarkeit gehören zu den Auswahlkriterien. Welche Betriebe angefragt werden und ob Vergleichsangebote Teil des Auftrags sind, wird projektbezogen festgelegt.

Die Zustandsbewertung und die Planungsleistung von Strangsanierung24 sind für Sie kostenlos. Leistungsumfang, Ergebnis und Grenzen werden vor der Beauftragung schriftlich im Angebot festgehalten.

Grundlage statt Verfahrensverkürzung.

Was im konkreten Gebäude erforderlich ist, muss aus Unterlagen, Prüfauftrag und fachlicher Bearbeitung entstehen.

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