Ratgeber
Vierzehn Kapitel von der Begriffsklärung bis zu den häufigsten Fehlern. Jedes beginnt mit der Antwort in einem Satz und verzweigt dorthin, wo es ausführlich steht.
Kapitel 01
Was eine Strangsanierung ist
Worüber reden wir überhaupt?
Eine Strangsanierung erneuert oder saniert die senkrechten Leitungen eines Gebäudes, die durch alle Geschosse laufen und mehrere Wohnungen gleichzeitig versorgen.
Ein Strang ist keine einzelne Leitung in einer Wohnung, sondern die senkrechte Achse, an der die übereinanderliegenden Einheiten hängen. Genau daraus folgt alles Weitere: Ein Eingriff am Strang betrifft immer mehrere Parteien, er lässt sich nicht auf eine Wohnung begrenzen, und er braucht deshalb eine Entscheidung, die für das ganze Haus trägt.
Abzugrenzen ist die Strangsanierung von zwei Nachbarbegriffen. Eine Rohrreinigung stellt den Durchfluss wieder her, ändert aber nichts am Zustand des Rohrs. Eine Teilsanierung behandelt einen begrenzten Abschnitt — sinnvoll bei einer klar lokalisierten Schadstelle, nicht bei flächigem Verschleiß. Welcher der drei Wege passt, entscheidet der Befund und nicht der Sprachgebrauch im Angebot.
Betroffen sind drei getrennte Systeme, die meist im selben Schacht liegen: Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser. Sie verhalten sich unterschiedlich, altern unterschiedlich und lassen sich mit unterschiedlichen Verfahren sanieren. Ein Befund am einen sagt über die anderen nichts.
Kapitel 02
Woran Sie Handlungsbedarf erkennen
Ab wann sollte man überhaupt prüfen?
Wiederkehrende Schäden am selben Strang, nachlassender Druck in oberen Etagen, Rostwasser nach Stillstand, Feuchte oder Geruch im Schacht und ein Legionellenbefund über dem Maßnahmenwert sind Prüfanlässe — Diagnosen sind sie nicht.
Der Unterschied ist wichtiger, als er klingt. Ein Anzeichen begründet, dass jemand nachsieht. Es begründet nicht, dass saniert wird, und es sagt nichts über den Umfang. Wer aus einem Anzeichen direkt ein Angebot ableitet, beschreibt einen Umfang, den niemand geprüft hat.
Ein zweiter Anlass hat mit dem Zustand nichts zu tun: eine anstehende Grundsatzentscheidung. Steht in der Eigentümerversammlung eine größere Maßnahme an, gehört der Zustand der Leitungen auf den Tisch, bevor über die Fassade oder das Dach entschieden wird — Bauabschnitte, die sich sonst später gegenseitig aufreißen.
- Wiederkehrende Reparaturen am selben Strang, besonders innerhalb weniger Jahre
- Druckverlust in den oberen Geschossen bei gleichzeitig gutem Druck unten
- Rostwasser nach längerer Stillstandszeit, etwa montags früh
- Feuchte, Geruch oder Rückstau im Schacht oder im Keller
- Ein Legionellenbefund über 100 KBE je 100 Milliliter
- Ein Sanierungsangebot mit hohem Kostenrahmen, dessen Grundlage unklar ist
- Eine anstehende Eigentümer- oder Budgetentscheidung
Kapitel 03
Die drei Leitungsarten
Warum lassen sich Trinkwasser, Abwasser und Regenwasser nicht gleich behandeln?
Weil sie unter verschiedenen Bedingungen arbeiten: Trinkwasser steht unter Druck, Abwasser läuft drucklos im Gefälle, Regenwasser kommt stoßweise — und daraus folgen unterschiedliche Schadensbilder, Regelwerke und Verfahren.
Die Trinkwasser-Steigleitung steht dauerhaft unter Betriebsdruck. Eine Undichtigkeit zeigt sich sofort als Wasseraustritt, dafür bleiben schleichende Vorgänge lange unsichtbar: Korrosion, Ablagerungen, Querschnittsverengung. Dazu kommt die hygienische Seite, die es bei den anderen beiden nicht gibt.
Der Abwasser-Fallstrang läuft drucklos im freien Gefälle. Ein Schaden tritt deshalb selten als Austritt auf, sondern als Feuchte, Geruch oder Rückstau — und wird häufig erst bemerkt, wenn die Substanz drumherum schon gelitten hat. Genau hier kommen die Innensanierungsverfahren infrage, die bei Trinkwasser ausscheiden.
Die Regenfallleitung ist der am häufigsten vergessene Strang. Sie liegt oft im selben Schacht wie die Abwasserleitung, wird bei Sanierungen aber regelmäßig ausgelassen — mit dem Ergebnis, dass der Schacht Jahre später ein zweites Mal geöffnet wird. Die teuerste Position einer Strangsanierung ist selten das Rohr, sondern der Zugang.
Kapitel 04
Material und Nutzungsdauer
Sagt das Baujahr, ob saniert werden muss?
Nein. Das Baujahr sagt, welches Material wahrscheinlich verbaut ist und welche Schadensbilder zu erwarten sind — ob der Strang noch trägt, sagt nur der Befund.
Nutzungsdauern sind Orientierungswerte, keine Ablaufdaten. Verzinkter Stahl aus den 1960er-Jahren kann in einem Haus mit weichem Wasser deutlich länger halten als in einem anderen mit hartem; Kupfer hält je nach Wasserbeschaffenheit sehr lange oder bekommt Lochfraß. Deshalb ist die Frage nicht, wie alt eine Leitung ist, sondern in welchem Zustand sie ist.
Ein Sonderfall ist Blei. Nach § 17 der Trinkwasserverordnung waren Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 zu entfernen oder auszutauschen. Wo noch Blei liegt, ist das keine Frage der Wirtschaftlichkeit mehr, sondern eine offene Pflicht.
Praktisch relevant ist außerdem: Materialwechsel innerhalb eines Hauses sind der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wer über Jahrzehnte repariert hat, hat drei Materialien in einem Strang. Eine Aussage über das ganze Haus lässt sich deshalb nicht aus einer freigelegten Stelle im Keller ableiten.
Kapitel 05
Die vier Verfahren
Muss immer aufgestemmt werden?
Bei Abwasser und Regenwasser häufig nicht — dort kommen Schlauchliner, Kurzliner und Sprühverfahren infrage. Bei Trinkwasser bleibt praktisch nur der konventionelle Austausch.
Der Grund für diese Trennung ist regulatorisch, nicht technisch: Der DVGW hat die Arbeitsblätter zur Innenbeschichtung von Trinkwasserleitungen 2011 mangels ausreichender hygienischer Datenlage zurückgezogen, ein Ersatzregelwerk besteht nicht. Wer Ihnen ein Innensanierungsverfahren für die Trinkwasser-Steigleitung anbietet, sollte erklären können, auf welcher Grundlage.
Die drei grabenlosen Verfahren unterscheiden sich in dem, was sie leisten. Der Schlauchliner erzeugt ein eigenständiges neues Rohr im alten und setzt ein durchgängiges, maßhaltiges Altrohr voraus. Der Kurzliner behandelt eine einzelne Schadstelle und hilft bei flächigem Verschleiß nicht. Das Sprühverfahren legt eine Schicht auf die Rohrwand, die abdichtet, aber nicht trägt — das Altrohr bleibt das tragende Bauteil.
Welches Verfahren passt, entscheidet sich am Zustand des Altrohrs, an der Leitungsführung und an der Frage, wie lange Bewohner mit der Baustelle leben müssen. Das ist keine Frage, die sich vorab beantworten lässt: Sie ist der Kern dessen, was eine Zustandsbewertung klärt.
Kapitel 06
Was es kostet
Warum nennt niemand einen Preis pro Wohnung?
Weil der Preis überwiegend nicht an der Rohrleistung entsteht, sondern an Zugang und Wiederherstellung — und die hängen am konkreten Objekt.
Vier Blöcke bestimmen die Summe. Erstens die Rohrleistung selbst mit Material, Montage, Dämmung und Dichtheitsprüfung. Zweitens Zugang und Wiederherstellung: Schacht öffnen, Staubschutz, Entsorgung, Fliesen, Putz, Malerarbeiten — häufig der größte Block, und bei Innensanierungsverfahren weitgehend entfallend. Drittens Vorleistungen und Baustelle: Gerüst, Provisorien, Ersatzversorgung, Schlüsselorganisation, Container. Viertens Planung, Vergabe und Begleitung.
Daraus folgt der wichtigste Satz zum Thema Kosten: Eine Zahl ohne beschriebenen Umfang ist keine Information. Zwei Angebote, die weit auseinanderliegen, beschreiben in aller Regel nicht denselben Umfang — sondern eine andere Strangzahl, eine andere Wiederherstellungstiefe oder einen anderen Umgang mit den Abzweigen in die Wohnungen.
Belastbar wird es andersherum: Erst steht fest, was gemacht werden soll, dann kalkulieren mehrere Betriebe dasselbe. Vorher vergleicht man Beschreibungen, nicht Preise.
- Verfahren: der größte einzelne Hebel, weil er über Zugang und Wiederherstellung entscheidet
- Bewohnt oder leer: Belegung kostet Zeit, Schutzmaßnahmen und Terminaufwand
- Umfang der Wiederherstellung: nur Schacht, oder Bad in ursprünglicher Qualität
- Zugänglichkeit: Schachtzuschnitt, Revisionsöffnungen, Deckendurchbrüche
- Anzahl der Stränge und Abzweige, die tatsächlich behandelt werden
- Zustand des Altrohrs, der über die Eignung der Verfahren entscheidet
- Schadstoffe, die beim Öffnen auftreten können
- Bauzeitfenster: ein enges Fenster erzwingt mehr Kolonnen
- Vergabeform: ein Angebot ohne Vergleich ist teurer als drei auf gemeinsamer Grundlage
- Zeitpunkt: eine geplante Maßnahme kostet weniger als eine erzwungene
Kapitel 07
Wie lange es dauert
Ab wann ist das Bad wieder benutzbar?
Die Bauzeit je Einheit unterscheidet sich je Verfahren um den Faktor zwanzig — die Projektdauer bestimmt dagegen selten der Bau, sondern Beschluss, Ausschreibung und der Vorlauf der Fachfirma.
Von der ersten Anfrage bis zur Abnahme sind in einer Wohnungseigentümergemeinschaft neun bis achtzehn Monate ein realistischer Rahmen. Das klingt lang, und der eigentliche Bau ist davon oft der kürzeste Teil. Wer diesen Zusammenhang kennt, plant rückwärts vom Versammlungstermin statt vorwärts vom Wunschtermin.
Für Bewohner zählt eine andere Zahl: die Zeit ohne Wasser und ohne Bad. Beim konventionellen Austausch mit Öffnen des Bades sind das Wochen je Einheit, beim Schlauchliner meist Stunden bis ein Tag je Strangabschnitt. Diese Differenz gehört in jede Wirtschaftlichkeitsrechnung — in einem Beherbergungsbetrieb entscheidet sie das Projekt.
Alle Zeitangaben auf dieser Seite sind Größenordnungen aus der Praxis und keine Zusage. Der Terminplan für ein konkretes Objekt entsteht mit dem Konzept.
Kapitel 08
Der Ablauf
In welcher Reihenfolge wird entschieden?
Zustand bewerten, Wege gegeneinanderstellen, auf gemeinsamer Grundlage ausschreiben, vergeben und die Ausführung begleiten — in dieser Reihenfolge und nicht anders.
Die häufigste Abweichung von dieser Reihenfolge sieht so aus: Ein Betrieb wird gerufen, sieht sich um, schreibt ein Angebot. Damit legt derselbe, der ausführt, auch den Umfang fest. Das ist kein Vorwurf an Handwerksbetriebe, sondern schlichte Betriebswirtschaft — nur überprüfen kann es niemand.
Die vier Schritte unten trennen deshalb, was getrennt gehört: die Feststellung dessen, was ist, von der Entscheidung darüber, was gemacht wird, und beides von der Ausführung.
- 01
Zustand feststellen
Bestandsunterlagen sichten, Objekt begehen, bei Abwasser und Regenwasser Kamerabefahrung. Ergebnis ist eine Dokumentation, die belegte Feststellungen, Annahmen und offene Punkte voneinander trennt.
- 02
Wege gegeneinanderstellen
Für die konkreten Stränge prüfen, welche Verfahren technisch tragen, und sie nach Eingriff, Bauzeit, Nutzungseinschränkung und erwarteter Nutzungsdauer vergleichen. Ergebnis ist ein Konzept mit Variantenvergleich.
- 03
Auf gemeinsamer Grundlage ausschreiben
Den Umfang in ein Leistungsverzeichnis übersetzen und mehrere geeignete Fachfirmen dasselbe kalkulieren lassen. Erst dann sagt ein Preisunterschied etwas über den Anbieter aus statt über die Beschreibung.
- 04
Vergeben und begleiten
Den Bauvertrag mit der Fachfirma schließen, die Ausführung im vereinbarten Umfang überwachen, abnehmen und die Bestandsdokumentation sichern.
Kapitel 09
Beschluss in der Eigentümergemeinschaft
Wer entscheidet, und mit welcher Mehrheit?
Die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung nach § 19 WEG und ist mit einfacher Mehrheit beschlussfähig.
Leitungen sind in aller Regel bis zur Abzweigung in die einzelne Wohnung Gemeinschaftseigentum. Über ihre Sanierung entscheidet damit die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer. Geht eine Maßnahme über die Erhaltung hinaus, kann eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG vorliegen, mit Kostenfolge nach § 21 WEG. Ohne Beschluss darf die Verwaltung nach § 27 WEG nur Maßnahmen untergeordneter Bedeutung und dringende Fälle veranlassen.
Praktisch scheitern Beschlüsse selten an der Mehrheit und häufig an der Vorlage. Eine beschlussfähige Vorlage benennt den Gegenstand eindeutig, stützt ihn auf eine Zustandsdokumentation, stellt Varianten gegenüber, enthält mehrere vergleichbare Angebote, regelt die Finanzierung, benennt den Vergaberahmen und den Zeitplan — und grenzt ausdrücklich ab, was nicht beschlossen wird.
Der zweite häufige Stolperstein ist der Kalender. Die Vorlage muss mit der Einladung vorliegen, nicht erst in der Versammlung. Rechnet man Bewertung, Konzept, Ausschreibung und Vorlage zusammen, sind vier bis sechs Monate Vorlauf realistisch.
Kapitel 10
Mieter, Duldung und Umlage
Müssen Mieter die Arbeiten hinnehmen?
Bei Erhaltungsmaßnahmen ja, nach § 555a BGB und ohne Umlagemöglichkeit; bei Modernisierungen nach § 555d BGB und nur nach ordnungsgemäßer Ankündigung.
Die Abgrenzung entscheidet über erhebliche Beträge. Eine Erhaltungsmaßnahme stellt den vertragsgemäßen Zustand wieder her — sie ist zu dulden, aber nicht umlagefähig. Eine Modernisierung erhöht den Gebrauchswert und ist nach § 555c BGB spätestens drei Monate vor Beginn in Textform anzukündigen; sie kann nach § 559 BGB anteilig umgelegt werden, abzüglich des Erhaltungsanteils nach § 559 Abs. 2 BGB.
Bei einer Strangsanierung überwiegt der Erhaltungsanteil häufig, weil im Kern der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Wer den vollen Betrag umlegt, wird das begründen müssen. Eine Mietminderung nach § 536 BGB kommt bei erheblicher Beeinträchtigung in Betracht; bei angekündigten Modernisierungen ist sie nach § 536 Abs. 1a BGB für drei Monate ausgeschlossen.
Diese Abgrenzung ist eine Rechtsfrage. Was sich technisch liefern lässt, ist die Grundlage dafür: eine Dokumentation, aus der hervorgeht, welcher Teil der Maßnahme den Zustand wiederherstellt und welcher darüber hinausgeht.
Kapitel 11
Trinkwasserverordnung
Welche Prüfpflichten bestehen unabhängig vom Zustand?
Wer eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreibt und das Wasser gewerblich oder öffentlich abgibt, muss nach § 31 TrinkwV regelmäßig auf Legionellen untersuchen lassen — gewerblich mindestens alle drei Jahre, öffentlich mindestens jährlich.
Als Großanlage gilt eine Anlage mit mehr als 400 Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Wasserinhalt in der Leitung zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Ein- und Zweifamilienhäuser fallen nicht darunter. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit zentraler Warmwasserbereitung ist gewerbliche Tätigkeit; ein Beherbergungsbetrieb ist öffentliche Tätigkeit und damit jährlich zu prüfen.
Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Wird er überschritten, folgen Anzeige beim Gesundheitsamt, Ursachenermittlung, Gefährdungsanalyse, Abhilfe und Nachuntersuchung. Ein großer Teil der Überschreitungen geht auf Betriebsparameter zurück — Temperaturführung, fehlender hydraulischer Abgleich, tote Leitungsenden, Stagnation — und lässt sich ohne Eingriff in die Substanz beheben.
Zum Sanierungsthema wird ein Befund erst, wenn die Ursache in der Installation selbst liegt: in Ablagerungen, in nicht mehr durchströmten Abschnitten, in Querschnitten, die zum heutigen Verbrauch nicht mehr passen.
Kapitel 12
Steuer und Förderung
Gibt es Fördermittel?
In aller Regel nicht: Trinkwasser- und Abwasserstränge sind keine energetische Maßnahme und stehen nicht in der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung. Steuerlich absetzbar ist eine Strangsanierung dagegen sehr wohl.
Für selbstnutzende Eigentümer greift § 35a Abs. 3 EStG: 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Kalenderjahr. Material ist ausgeschlossen, die Rechnung muss die Arbeitskosten getrennt ausweisen, und gezahlt werden muss unbar.
Vermietende Eigentümer ziehen Erhaltungsaufwand im Jahr der Zahlung in voller Höhe als Werbungskosten ab. Die wichtigste Einschränkung steht in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Übersteigen Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer, liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor und sind abzuschreiben statt sofort abzuziehen.
Wer eine KfW-Förderung für eine Strangsanierung in Aussicht stellt, sollte sagen können, welche Maßnahme genau gemeint ist. Fördermittel kommen nur ins Spiel, wenn die Sanierung Teil einer größeren energetischen Maßnahme ist — und beziehen sich dann auf deren energetischen Anteil, nicht auf den Strang.
Kapitel 13
Ein Angebot prüfen
Woran erkenne ich, ob ein Angebot belastbar ist?
An dem, was es beschreibt — und an dem, was es ausdrücklich ausschließt. Ein Angebot ohne Abschnitt zu den Ausschlüssen hat die Abgrenzung nicht vergessen, sondern offengehalten.
Die verbreitetsten Formulierungen sind zugleich die teuersten. „Wiederherstellung nach Aufwand“ lässt den größten Kostenblock unkalkuliert. „Stränge im Objekt“ nennt keine Zahl. „Abzweige nach Erfordernis“ lässt offen, ob die Anschlussleitungen in die Wohnungen mitsaniert werden — einer der größten Preisunterschiede zwischen zwei Angeboten.
Ebenso aufschlussreich ist, was fehlt: eine Aussage zum Verfahren, Angaben zu Spülung, Druckprüfung und Inbetriebnahme nach Regelwerk, die Dämmung nach dem Einbau samt Nachweis, die Ersatzversorgung während der Bauzeit. Jede dieser Lücken kommt später wieder — dann als Nachtrag, zu einem Zeitpunkt, an dem kein Wettbewerb mehr besteht.
Kapitel 14
Die häufigsten Fehler
Was geht in der Praxis schief?
Fast immer dasselbe: Es wird über einen Umfang entschieden, den niemand unabhängig festgelegt hat.
Die folgenden sieben Punkte sind keine Theorie, sondern die Stellen, an denen Projekte regelmäßig teurer werden als geplant oder in der Versammlung scheitern. Sie haben eine gemeinsame Wurzel: eine Entscheidung, die vor der Grundlage getroffen wurde.
- Ein einzelnes Angebot wird zur Beschlussvorlage gemacht, ohne dass eine Zustandsdokumentation vorliegt.
- Drei Angebote werden verglichen, die drei verschiedene Umfänge beschreiben.
- Die Regenfallleitung wird ausgelassen und der Schacht Jahre später erneut geöffnet.
- Die Wiederherstellung steht als Position „nach Aufwand“ im Vertrag.
- Der Terminplan wird vorwärts geplant, und die Vorlage ist zur Versammlung nicht fertig.
- Der volle Betrag wird auf die Miete umgelegt, ohne den Erhaltungsanteil abzugrenzen.
- Ein Legionellenbefund wird als Sanierungsauftrag gelesen, bevor die Ursache ermittelt ist.
Fragen, die quer zu den Kapiteln liegen.
„Rohrsanierung“ ist der Oberbegriff für jede Instandsetzung an einer Leitung, einschließlich einzelner Reparaturen. „Strangsanierung“ meint speziell die senkrechten Leitungsstränge eines Gebäudes, die durch alle Geschosse laufen. Wer beide Begriffe im selben Angebot verwendet, sollte gefragt werden, welcher Umfang gemeint ist — der Unterschied kann eine Zehnerpotenz betragen.
Man kann strangweise vorgehen, und in bewohnten Objekten ist das oft der einzige praktikable Weg. Wirtschaftlich lohnt es sich meist trotzdem, benachbarte Stränge mitzubetrachten: Die teuerste Position ist selten das Rohr, sondern der Zugang — und den zweimal herzustellen, kostet mehr als beide Stränge gemeinsam zu sanieren.
In der Regel nicht. Beim konventionellen Austausch mit Öffnen des Bades ist die Wohnung tageweise eingeschränkt nutzbar; üblich sind dann Ersatzversorgung und ein Bauzeitenplan je Einheit. Bei den Innensanierungsverfahren liegt die Unterbrechung meist im Bereich von Stunden. Was für Ihr Objekt gilt, ergibt sich aus Verfahren und Umfang und gehört vor der Vergabe geklärt.
Am zuverlässigsten an einer freigelegten Stelle im Keller oder im Schacht, ergänzt um Baujahr und Bestandsunterlagen. Blei ist weich, mattgrau und lässt sich mit dem Fingernagel ritzen; verzinkter Stahl ist magnetisch; Kupfer ist an der Bruchstelle eindeutig. Eine sichere Aussage über den gesamten Strang liefert erst die Begehung, weil Materialwechsel innerhalb eines Hauses der Normalfall sind.
Das ist eine wirtschaftliche Frage, keine technische, und sie lässt sich nur mit einem belastbaren Zustandsbild beantworten. Relevant ist, ob der Zustand bis dahin trägt, welche Schadenskosten realistisch zu erwarten sind und wie sich eine dokumentierte Sanierung auf den Verkaufsprozess auswirkt. Es kommt vor, dass die Antwort lautet: beobachten, nicht sanieren.
Für Mängel an der Bauausführung haftet die ausführende Fachfirma aus ihrem Vertrag. Deshalb ist relevant, mit wem dieser Vertrag geschlossen wird: Schließen Sie ihn direkt mit dem Betrieb, haben Sie dessen Gewährleistung unmittelbar. Läuft er über einen Zwischenanbieter, kommt im Schadensfall ein weiterer Beteiligter dazu.
Für eine Bewertung genügen in aller Regel wenige repräsentative Einheiten plus Keller und Schächte, sodass sich einzelne Verweigerungen umgehen lassen. Für die Ausführung am Gemeinschaftseigentum besteht eine Duldungspflicht; deren Durchsetzung im Einzelfall ist eine Rechtsfrage und gehört zum Fachanwalt.
Es gibt keine allgemeine Prüfpflicht für den baulichen Zustand von Leitungen — anders als bei der Legionellenuntersuchung nach § 31 TrinkwV. Praktisch sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme, wenn ein Anlass vorliegt oder wenn ohnehin über größere Maßnahmen am Gebäude entschieden wird. Wer den Zustand kennt, kann Abschnitte bilden, statt auf den ersten größeren Schaden zu warten.
Vom Überblick zum konkreten Objekt.
Schildern Sie Objektart, Leitungsart und die offene Frage. Die erste Einordnung ist kostenlos — und sie sagt Ihnen, welche Grundlagen für eine Entscheidung noch fehlen.
