Belegstatus

Wir haben keine freigegebenen Projektreferenzen und zeigen deshalb keine. Was wir stattdessen anbieten, ist besser prüfbar als jede anonyme Fallstudie: sieben Punkte, die Sie am Dokument nachvollziehen können.

Eine anonyme Fallstudie beweist nichts.

„Mehrfamilienhaus in Berlin, 24 Einheiten, 30 % Einsparung gegenüber dem Erstangebot“ — solche Zeilen stehen auf fast jeder Website in diesem Feld. Sie lassen sich nicht zuordnen, nicht nachfragen und nicht widerlegen. Genau das macht sie so praktisch.

Deshalb steht hier keine. Stattdessen legen wir offen, was wir belegen können und was nicht — und darunter die Punkte, an denen sich unsere Arbeit prüfen lässt, während sie läuft.

Öffentliche Projektreferenzen
Keine freigegeben.
Auftraggeber im Bestand geben Objektdaten selten zur Veröffentlichung frei, und ohne Freigabe wird hier nichts gezeigt — auch nicht anonymisiert.
Nennbare Auftraggeber
Keine freigegeben.
Namen von Verwaltungen und Gemeinschaften erscheinen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung.
Kundenstimmen
Keine vorhanden.
Zitate ohne zuordenbare Quelle sind kein Beleg. Solange keine freigegebenen vorliegen, steht hier keines.
Kennzahlen und Erfolgsquoten
Werden nicht veröffentlicht.
Zahlen wie „über 200 geprüfte Objekte“ lassen sich von außen nicht überprüfen. Deshalb kommen sie hier nicht vor.
Methodik und Leistungsgrenzen
Vollständig offengelegt.
Ablauf, Ergebnisdokument und Grenzen stehen ausgeschrieben auf der Website — nachlesbar, bevor Sie anfragen.

Woran sich ein Berater messen lässt.

Diese Fragen gelten für jeden Anbieter in diesem Feld, nicht nur für uns. Stellen Sie sie, bevor Sie beauftragen — und prüfen Sie die Antworten später am Dokument.

  1. 01

    Was kostet die Beratung?

    Die Zustandsbewertung und die Planungsleistung sind für Sie kostenlos: kein Honorar, keine versteckten Kosten. Bezahlt werden wir bei erfolgreicher Vergabe vom ausführenden Betrieb — das legen wir offen, weil es für die Einordnung unserer Empfehlung zählt. Nachprüfbar bleibt die Arbeit an den folgenden sechs Punkten.

  2. 02

    Steht zu jeder Position ein Befund?

    Ein Sanierungskonzept, das Positionen nennt, ohne zu sagen, worauf sie beruhen, ist eine Behauptung. Prüfen Sie stichprobenartig: Steht zu diesem Strang eine Kamerabefahrung, eine Unterlage oder eine Annahme? Was nicht belegt ist, muss als offener Punkt gekennzeichnet sein.

  3. 03

    Bekommen Sie alle Angebote im Original?

    Nicht die Zusammenfassung, nicht den Preisspiegel allein — die eingegangenen Angebote selbst. Wer Ihnen nur eine Auswertung zeigt, entscheidet die Vergabe faktisch vor.

  4. 04

    Gehört Ihnen das Leistungsverzeichnis?

    Wenn ja, können Sie damit jeden weiteren Betrieb anfragen — auch außerhalb des Netzwerks. Wenn nein, sind Sie an den Anbieter gebunden, und Wettbewerb findet nicht statt.

  5. 05

    Wer schließt den Bauvertrag?

    Schließen Sie ihn direkt mit der Fachfirma, haben Sie deren Gewährleistung unmittelbar. Läuft er über einen Zwischenanbieter, haben Sie eine zusätzliche Marge und einen zusätzlichen Streitbeteiligten im Schadensfall.

  6. 06

    Steht vorher fest, was nicht enthalten ist?

    Jedes seriöse Angebot benennt seine Grenzen. Fehlt dieser Abschnitt, verschiebt sich die Diskussion darüber in die Bauphase — wenn kein Wettbewerb mehr besteht.

  7. 07

    Wird auch „nicht sanieren“ als Ergebnis angeboten?

    Eine Bewertung, die immer zur Maßnahme führt, ist keine Bewertung. Fragen Sie nach, unter welchen Bedingungen der Anbieter abraten würde. Wer darauf keine Antwort hat, hat den Fall nicht geprüft.

Zu Belegen und Neutralität.

Weil keine zur Veröffentlichung freigegeben sind. Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften geben Objektdaten selten frei, und anonymisierte Fallstudien beweisen nichts: Sie lassen sich weder zuordnen noch nachprüfen. Sobald eine Freigabe vorliegt, erscheint das Projekt hier mit Namen.

An den sieben Punkten auf dieser Seite, und zwar am konkreten Dokument statt am Eindruck: Steht zu jeder Position ein Befund? Bekommen Sie alle Angebote im Original? Gehört Ihnen das Leistungsverzeichnis? Jeder dieser Punkte lässt sich an dem prüfen, was Sie von uns bekommen — bevor Sie einen Bauvertrag unterschreiben.

Für Sie ist sie kostenlos, weil uns bei erfolgreicher Vergabe der ausführende Betrieb vergütet. Wirtschaftliche Neutralität behaupten wir deshalb nicht — prüfbar ist etwas anderes: Die Empfehlung ist am Befund belegt, Sie sehen alle Angebote im Original, das Leistungsverzeichnis gehört Ihnen, den Bauvertrag schließen Sie selbst, und Sie können jederzeit einen eigenen Betrieb hinzunehmen. Wer eine dieser Zusagen nicht einhält, ist damit überführt.

Dann steht das so im Ergebnis. Das kommt vor: ein Zustand, der noch trägt, ein Abschnitt, der beobachtet gehört, eine Maßnahme, die in fünf Jahren ansteht statt jetzt. Auch das ist eine belastbare Entscheidungsgrundlage — und für eine Eigentümerversammlung oft die entlastendste. Genau daran lässt sich der erste Prüfpunkt messen: Ein Anbieter, der nie abrät, hat den Fall nicht geprüft.

Prüfen Sie uns an einem konkreten Fall.

Schildern Sie Objekt, Leitungsart und die offene Frage. Die erste Einordnung ist kostenlos — und an ihr lässt sich jeder der sieben Punkte nachvollziehen, bevor Sie irgendetwas beauftragen.

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