Für Hausverwaltungen
Im Fokus stehen Zustandsbewertung und Strangsanierungsplanung für Mehrparteienobjekte. Umfang, Mitwirkung und Ergebnis stehen vor der Beauftragung schriftlich fest.
- Leistung
- Zustandsbewertung und Strangsanierungsplanung
- Ergebnis
- Vereinbarte Bewertungs- oder Planungsdokumentation
- Geltungsbereich
- Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasserstränge
- Projektgebiet
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Wenn einzelne Informationen noch kein belastbares Gesamtbild ergeben.
- Schadensserie
- Wiederkehrende Reparaturen sollen als Gesamtbild eingeordnet werden.
- Sanierungsangebot
- Ein Angebot liegt vor, aber Grundlagen, Umfang oder Alternativen sind noch unklar.
- Eigentümerentscheidung
- Eine technische Fragestellung muss für die weitere Befassung nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Offene Entscheidungsfrage
- Vorliegende Informationen und offene fachliche Fragen sollen strukturiert werden.
Verwaltung, Eigentümer und Beirat brauchen dieselbe Grundlage.
Die Website ersetzt keine Beschluss-, Rechts- oder Finanzierungsberatung. Sie beschreibt, wie eine technische Bewertungs- oder Planungsfrage abgegrenzt werden kann.
- Auftraggeberseite
- Verwaltung und bevollmächtigte Entscheider
- Leistung
- Zustandsbewertung und Planung
- Projektgebiet
- Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
- Ergebnis
- Vereinbarte Dokumentation
Wer im Projekt was übernimmt.
Solche Projekte scheitern in Verwaltungen selten am Willen. Sie scheitern an der Kapazität für Ausschreibung, Angebotsvergleich und Bauüberwachung. Genau dieser Teil liegt bei uns.
- Zugang zu Bestandsunterlagen und Objekt
- Ansprache der Eigentümer und Bewohner
- Einladung, Versammlung und Beschluss
- Auftragserteilung an die Fachfirma
- Zahlungsabwicklung und Rücklagensteuerung
- Sichtung der Unterlagen und Objektbegehung
- Kamerabefahrung und Befunddokumentation
- Variantenvergleich und Umfangsschnitt
- Leistungsverzeichnis und Angebotseinholung
- Preisspiegel und Vergabeempfehlung
- Bauüberwachung im vereinbarten Umfang, Abnahme, Bestandsakte
- Rechtsfragen zu Duldung, Umlage und Beschlusskompetenz
- Steuerliche Abgrenzung Erhaltung / Modernisierung
- Beprobung und Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung
- Gutachten mit Beweiskraft für Gerichts- oder Versicherungsverfahren
Aus der Verwaltungspraxis.
Die Zustandsbewertung und die Planungsleistung sind für Ihre Verwaltung kostenlos. Leistungsumfang, Ergebnis und Grenzen stehen vor Beginn schriftlich fest. Nachprüfbar bleibt die Arbeit am Befund, an den Angeboten im Original und am Leistungsverzeichnis, das der Gemeinschaft gehört.
Der spürbare Teil ist die Kommunikation mit Eigentümern und Bewohnern — Terminabstimmung für die Begehung, Information vor der Bauphase, Schlüsselorganisation. Ausschreibung, Angebotsvergleich, Preisspiegel und Bauüberwachung liegen bei uns. Genau daran scheitern solche Projekte in Verwaltungen sonst: nicht am Willen, sondern an der Kapazität.
Das hängt an Objektgröße und Phase. Sinnvoll ist es, Bewertungen zu bündeln und die Bauphasen zu staffeln, damit nicht mehrere Objekte gleichzeitig in der aufwendigsten Phase stehen. Für einen Bestand mit mehreren anstehenden Maßnahmen lässt sich das als Reihenfolge über zwei bis drei Jahre planen.
Das ist der Zweck. Die Zustandsdokumentation trennt ausdrücklich, was belegt ist, was angenommen wurde und was offen bleibt — und die Beschlussvorlage ist so aufgebaut, dass sie den Gegenstand, die Grundlage, die Varianten, den Kostenrahmen und die Abgrenzung dessen enthält, was nicht beschlossen wird. Auf Wunsch stellen wir das in der Versammlung selbst vor.
Dann kalkuliert sie auf demselben Leistungsverzeichnis wie alle anderen. Das Verzeichnis gehört der Gemeinschaft; Sie können damit jeden Betrieb anfragen. Für die Verwaltung ist das eher ein Vorteil: Der Vergleich ist dokumentiert, und die Vergabeentscheidung lässt sich gegenüber den Eigentümern belegen.
Ein Objekt, eine offene Frage, ein definierter nächster Schritt.
Schildern Sie Anlass, Leitungsart und Objektort. Ob und in welchem Umfang eine Beauftragung angeboten werden kann, wird danach geprüft.
